Alles, was Sie über unsere Therapieangebote, Termine & Abläufe wissen sollten

Sie haben Fragen zur Ergotherapie, zur Verordnung oder zur Dauer der Behandlung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Allgemeine Fragen zur Ergotherapie

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird in der Regel von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt verordnet – z. B. von einem Neurologen, Orthopäden, Kinderarzt oder Psychiater.

Die Verordnung erfolgt auf dem sogenannten „Heilmittelrezept“ (Formular 13).

Darüber hinaus arbeiten wir auch eng mit interdisziplinären Frühförderstellen (IFFs) sowie sozialpädiatrischen Zentren (SPZs) zusammen, über die ebenfalls eine Verordnung erfolgen kann.

Beim ersten Termin lernen wir uns kennen. Wir besprechen Ihre Beschwerden, Ziele und Lebenssituation. Dann folgt eine ergotherapeutische Befunderhebung, aus der wir einen individuellen Behandlungsplan entwickeln.

Das hängt von der Diagnose und dem Therapieziel ab. In der Regel umfasst eine Verordnung 10 Einheiten. Bei chronischen oder komplexen Erkrankungen kann die Therapie über mehrere Monate laufen.

Fragen zu Zielgruppen & Anwendungsbereichen

Für Menschen jeden Alters – ob mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen. Häufige Einsatzbereiche sind:

  • Schlaganfall, Parkinson, MS, SHT
  • Depression, Burnout, Angststörungen, Erschöpfung
  • Entwicklungsverzögerung, ADHS bei Kindern, Autismus
  • Schmerzen, Rheuma, orthopädische Erkrankungen
  • Demenz, geriatrische Probleme
  • Operationen, Unfälle
  • Chronische Schmerzen

Ab dem Kleinkindalter (ca. 2–3 Jahre), wenn z. B. Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Verhalten, der Motorik oder Kommunikation festgestellt werden.

Wir fördern Kinder mit ADHS durch spielerisches Konzentrationstraining, Strukturaufbau, Bewegungsförderung und Elternberatung – individuell auf das Kind abgestimmt.

Fragen zur Kostenübernahme & Zuzahlung

Mit ärztlicher Verordnung übernehmen alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten.

Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich eine Zuzahlung (10 % des Rezeptwerts + 10 €). Für Kinder und Personen mit Befreiung von der Zuzahlung ist die Therapie kostenfrei.

Ja, das ist möglich! Für bestimmte Leistungen können Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen – zum Beispiel als Selbstzahler:in oder mit einer privaten Zusatzversicherung.

Wir beraten Sie gern transparent und individuell zu Ablauf, Inhalten und Kosten.

Mögliche Leistungen für Selbstzahler sind unter anderem:

  • Neurozentriertes Training
  • Kinesiologisches Taping
  • Beratung und Lösungsansätze zu Ihrer persönlichen Beschwerdesituation

Sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam das passende Angebot für Sie.

Ja – wenn der Arzt sie medizinisch begründet. In dem Fall ist auch der Hausbesuch Teil der Kassenleistung.

Organisatorische & praktische Fragen

Für Akutfälle bieten wir Soforthilfe-Termine an. In allen anderen Fällen bemühen wir uns um zeitnahe Terminvergabe – auch nachmittags oder samstags (je nach Kapazität).

Ja. Bei medizinischer Indikation kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, in ihre Kita oder in die Pflegeeinrichtung – auf ärztliche Verordnung.

Zum ersten Termin bitten wir Sie, die Heilmittelverordnung (Rezept) und ggf. Vorbefunde oder Entlassberichte mitzubringen.

Noch unsicher? Lassen Sie sich zurückrufen

Sie haben ein Anliegen, aber möchten lieber angerufen werden? Kein Problem – senden Sie uns eine kurze Nachricht mit Ihrem Wunschzeitraum, und wir melden uns bei Ihnen.